Freiwillige Feuerwehr Roßtal

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Erste Feuerwehrführerscheine im Landkreis überreicht - 04. Mai 2011

Kategorie: Lehrgänge

Nicht nur für Großfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sind besondere Führerscheine notwendig - auch kleinere Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen dürfen - seitdem es den alten 3er-Führerschein nicht mehr gibt - nur mit einer höheren Führerscheinklasse bewegt werden.

Nun wurden die neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge in Roßtal bewußt auf die Maximallast von 3,49 Tonnen ausgelegt - es wurde sogar der Benzintank von 70 Liter auf 50 Liter verkleinert. Ein Praxistest auf einer Waage brachte jedoch zur Tage, dass die neuen Fahrzeuge voll besetzt schwerer als 3,49 Tonnen sind.

Aus diesem Grunde wurden die Fahrzeuge auf über 4 Tonnen aufgelastet - weshalb in den Feuerwehren Buttendorf, Oedenreuth, Weitersdorf und Raitersaich die jungen Fahrer/innen den Feuerwehrführerschein bis 4,75t ablegen mussten.

Hierzu werden - wie in der Fahrschule - von einem Ausbilder mehrerer Praxisstunden gelehrt, die Prüfung muss eine Person ungleich dem Ausbilder abnehmen. An Ausbilder wie auch Prüfer werden spezielle Voraussetzungen gestellt: Diese müssen älter als 30 Jahre sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Mindestklasse C1 besitzen sowie keine Punkte in Flensburg haben. Darüberhinaus müssen Ausbilder und Prüfer den Maschinisten-Lehrgang durchlaufen haben.

Acht Kamerad/inn/en der oben genannten Ortswehren haben nun die Ausbildung wie auch Prüfung erfolgreich absolviert, weshalb ihnen vom Landrat Matthias Dießl sowie Bürgermeister Johann V. und Stützpunkt-Kommandant Stefan Perzinger die Fahrerlaubnis überreicht wurde.

So hilfreich dieses Konstrukt "Feuerwehrführerschein" (der Name ist eigentlich irreführend, schließlich gilt dies für weitere Hilfsorganisationen wie den Rettungsdienst) auch sein mag - gegenüber dem alten 3er-Führerschein gibt es immernoch gewaltige Hürden: Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen Gesamtgewicht werden wohl einen nochmals andersgearteten Feuerwehrführerschein notwendig machen. Und das Schmankerl für die Feuerwehrführerschein-Inhaber: Das Feuerwehrfahrzeug darf ausschließlich zu dienstlichen Zwecken bewegt werden - eine Fahrt zu einer Fahnenweihe beispielsweise darf mit dem Feuerwehrführerschein nicht erfolgen.

Im Katastrophenschutz hingegen darf das Fahrzeug durch Feuerwehrführerschein-Inhaber bewegt werden - dennoch zahlt der Markt Roßtal pro Feuerwehrführerschein eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro an den Freistaat Bayern. Aufwandsneutral ist der neue Feuerwehrführerschein sowieso nicht - kostenlos also leider ebenso nicht.
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Letzte Aktualisierung am 17.05.2011 12:10 Uhr - Seitenaufrufe: 2962
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